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Staatsoberhaupt ist Kaiser Wilhelm I. - Regierungschef ist Reichskanzler Otto von Bismarck.
Staatsoberhaupt ist Kaiser Wilhelm I. - Regierungschef ist Reichskanzler Otto von Bismarck.



Version vom 29. Juli 2023, 21:55 Uhr

August Bebel (1840-1913) und Friedrich Wilhelm Fritzsche (1825-1905) als Reichstagsabgeordnete während der Rede von Otto von Bismarck zum Sozialistengesetz.
August Bebel (1840-1913) und Friedrich Wilhelm Fritzsche (1825-1905) als Reichstagsabgeordnete während der Rede von Otto von Bismarck zum Sozialistengesetz.

Staatsoberhaupt ist Kaiser Wilhelm I. - Regierungschef ist Reichskanzler Otto von Bismarck.

Im Oktober tritt das Sozialistengesetz in Kraft, welches jegliche organisierte Tätigkeit der Sozialdemokratie verbietet. Es gilt bis 1890.

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

Nicht datierte Ereignisse

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Osterroth, Franz: 100 Jahre Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein. Ein geschichtlicher Überblick (Kiel o. J. [1963]), Seite 20