Kommunalwahlen

Aus SPD Geschichtswerkstatt

In den Kommunalwahlen werden die Gemeinde- und Kreisvertretungen gewählt. Sie finden in Schleswig-Holstein in einem fünfjährigen Turnus statt.

Die hauptamtlichen Bürgermeister*innen und Oberbürgermeister*innen werden in eigenen Direktwahlen gewählt, deren Turnus von Kommune zu Kommune von mindestens sechs bis höchstens acht Jahren variiert.

Am 13. Februar 2008 erreichten Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein und Die Linke durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, dass die seit 1959 geltende Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt wurde, da sie gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoße.[1]

"Nach den Worten der Karlsruher Richter führt die Bestimmung [...] zu einer Ungleichgewichtung der Wählerstimmen. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen sei die Sperre für Splitterparteien für die Funktionsfähigkeit der Parlamente nicht erforderlich. Mit der Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten im Jahr 1995 seien für die Wahl des Rathaus-Chefs keine stabilen Mehrheiten mehr erforderlich. Außerdem belegten die Erfahrungen in anderen Bundesländern, dass die Kommunen auch ohne Fünf-Prozent-Klausel funktionsfähig seien [...]."[2]

Auch die CDU sah voraus, dass dieses Urteil "die Arbeit in den Kommunalparlamenten beeinträchtigen" könne.[3]

Ergebnisse der SPD in Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein:

Wahl SPD-Ergebnis Änderung Wahlbeteiligung Bemerkung
Kommunalwahl 1946 41,0 % 70,6 %
Kommunalwahl 1948
Kommunalwahl 1951 29,9 % [4]
Kommunalwahl 1955 33,2 % +3,3 [4]
Kommunalwahl 1959 36,9 % +3,6 76,1 %
Kommunalwahl 1962 38,3 % +1,4 71,2 %
Kommunalwahl 1966 39,8 % +1,5 68,7 %
Kommunalwahl 1970 43,5 % +3,7 72,3 %
Kommunalwahl 1974 35,6 % -7,9 79,2 %
Kommunalwahl 1978 40,5 % +4,9 78,3 %
Kommunalwahl 1982 34,6 % -5,9 73,8 %
Kommunalwahl 1986 40,3 % +5,7 68,7 %
Kommunalwahl 1990 42,9 % +2,6 69,4 %
Kommunalwahl 1994 39,5 % -3,4 70,5 %
Kommunalwahl 1998 42,4 % +2,9 62,8 %
Kommunalwahl 2003 29,3 % -13,1 54,5 % Keine 5%-Hürde mehr nach BVerfG-Entscheidung
Kommunalwahl 2008 26,6 % -2,7 49,4 %
Kommunalwahl 2013 29,8 % +3,2 46,7 %
Kommunalwahl 2018 23,3 % -6,5 47,1 %
Kommunalwahl 2023 19,4 % -3,9 49,3 %

Ergebnisse aus den Kommunen

Einzelnachweise

  1. BVerfG, Urteil vom 13.2.2008, Az. 2 BvK 1/07; BVerfGE|120|82 - Sperrklausel Kommunalwahlen
  2. Verfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen, DER SPIEGEL, 13.2.2008
  3. Verfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen, DER SPIEGEL, 13.2.2008
  4. 4,0 4,1 Rechenschaftsbericht 1959-1960