Kommunalwahl 1959

Aus SPD Geschichtswerkstatt
Wahlplakat für Walter Schütt aus Kronshagen

Die Kommunalwahl 1959 fand am 25. Oktober 1959 nach einem neuen Wahlrecht statt, das die Partei vor den Rathausparteien und Wahlblocks bevorzugte, indem die Mitglieder der Gemeindevertretungen ausschließlich direkt gewählt wurden.[1]

Wahlkampf

In Vorbereitung der Wahl erarbeitete der Kommunalpolitische Beirat des Landesvorstandes Vorschläge zur Führung des Wahlkampfs und zehn Leitsätze unter dem Motto: "Auf die bestmögliche Weise für den Lebensbedarf der Menschen zu sorgen, das ist der oberste Leitsatz der Sozialdemokraten." Die 10 Leitsätze, aus denen die Gliederungen ihre Programm entwickelten lauteten[2]:

  1. Schaffung von Arbeitsstätten
  2. Tatkräftige Förderung der Schule
  3. Schnelle Beseitigung der Wohnungsnot
  4. Straßenbau und Verkehrssicherheit
  5. Soziale Fürsorge und Gesundheitswesen
  6. Förderung von Jugendarbeit und Sport
  7. Wasserversorgung, Kanalisation und Beleuchtung
  8. Besserer Feuerschutz
  9. Die Frau in der Gemeinschaft
  10. Soziale Verteilung der Lasten

Als Wahlkampfauftakt lud die SPD zu einer Kommunalpolitischen Landeskonferenz zum Thema Soziale Kommunalpolitik in Stadt und Land mit 438 Delegierten und Gästen ein. Es sprachen Hans Müthling, Stadtrat Emil Staben aus Kellinghusen, Klaus Konrad und Kurt Semprich. Wilhelm Käber referierte über den Zusammenhang der Landes- und Kommunalpolitik. Die Konferenz schloss ab mit einem Vortrag von Willy Brandt, auch Präsident des Deutschen Städtetages, über das Thema Freie Gemeinden im freien Staat.[2]

Ausgangslage

Ein neues Wahlgesetz galt und brachte neue Herausforderungen vor allem für kleine Parteien, weil es Wahlblocks und Rathausparteien verbot.

"Vor vier Jahren gaben noch 500 000 Wähler im Lande ihre Stimmen den Rathausparteien, und am Ende der Wahlperiode existierten noch 900 solcher Wahlblocks, die sich aus den verschiedensten politischen Parteien und Parteiengruppen zusammensetzten. Nach dem neuen Wahlgesetz muß jede Partei den Wahlkampf theoretisch allein bestreiten. In der Praxis freilich sind Listenverbindungen gestattet. Aber jede Partei, die eine Listenverbindung eingeht, muß, falls sie zum Zug kommen will, für sich allein in ihrem Wahlbezirk die Fünf-Prozent-Klausel überwinden oder ein Direktmandat erobern. Das bedeutet, daß sich die kleinen Parteien, die keine Listenverbindung mit einem 'großen Bruder' eingegangen sind, sehr schwer tun. [...] In einem Kreis des Landes sind die führenden Männer der Deutschen Partei zu den Freien Demokraten übergetreten, um im Kreistag Sitz und Stimme behalten zu können. In einem anderen Kreis hat sich das umgekehrte Verfahren abgespielt."[3]

Ergebnis

Alle Parteien außer SPD, CDU und FDP fielen unter die 5-Prozent-Hürde. Auf eine Beschwerde hin entschied das Bundesverfassungsgericht, dass alle Parteien und Gruppen nicht nur direkt, sondern auch über Listen kandidieren könnten. Die Kommunalwahl wurde 1962 wiederholt.[4]

Landesergebnis[5] Änderung zu 1955
SPD 36,9 %
CDU 39,9 %
FDP 8,9 %
GDP 9,6 %
SSW 2,9 %
Sonstiges 1,9 %

Wahlbeteiligung in Schleswig-Holstein: 76,1 %

Ergebnisse vor Ort

Einzelnachweise

  1. Osterroth, Franz: 100 Jahre Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein. Ein geschichtlicher Überblick (Kiel o. J. [1963]), Seite 141
  2. 2,0 2,1 Rechenschaftsbericht 1959-1960
  3. -en: Begehrte Sitze auf dem Rathaus, DIE ZEIT Nr. 42/1959, 16.10.1959
  4. Osterroth, Franz: 100 Jahre Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein. Ein geschichtlicher Überblick (Kiel o. J. [1963]), Seite 140
  5. Statistikamt Nord: Wahlen in Schleswig-Holstein seit 1947