Karl Müller

Aus SPD Geschichtswerkstatt
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Karl Müller
Geboren: 16. Oktober 1900

Dr. Karl Friedrich Ernst Müller, * 14. April 1900 in Solingen, † ? in ?; Diplom-Landwirt, Landtagsabgeordneter. Mitglied der SPD.

Werdegang

Karl Müller besuchte die Oberrealschule in Wismar 1910 bis 1919, machte eine praktische Lehre in der Landwirtschaft bis 1921. Dann studierte er an der Universität Leipzig, legte 1924 sein landwirtschaftliches Diplomexamen ab und wurde 1925 zum Dr. phil. promoviert. Bis 1930 war er in verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben in Mecklenburg als Beamter tätig, war bis 1933 landwirtschaftlicher Beamter in Kogel bei Ratzeburg, dann auf Gut Gülzow bei Schwarzenbek in Lauenburg. Dort war er (ab wann?) bis 1947 auch Bürgermeister und Amtsvorsteher, bis November 1947 Orts- und Bezirksbauernvorsteher sowie Kreislandwirtschaftsrat.

Karl Müller war verheiratet; das Ehepaar hatte vier Kinder. Er gehörte der evangelischen Kirche an.

Über seinen Werdegang nach der Zeit als Landtagsabgeordneter ab 1950 konnte bisher nichts ermittelt werden.

Partei und Politik

Karl Müller rückte am 14. November 1947 für Joachim von der Lieth in den Landtag nach, wo er im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft aktiv war. In der ganzen Zeit war er auch Parlamentarischer Vertreter des Landesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Sonderbeauftragter für die Durchführung der Bodenreform.

"Mit dem am Sonntag in Lauenburg-Ost gewählten Dr. Müller tritt ein Mann in den Kreis der Abgeordneten ein, der zweifellos einer der befähigsten [sic] und erfolgreichsten Landwirte ist. In Mecklenburg [sic] geboren, in Lauenburg aufgewachsen, hat er sein ganzes Leben - er ist jetzt 47 Jahre alt - der praktischen Landwirtschaft gedient; die Praxis ist nur unterbrochen worden durch das wissenschaftliche Studium, das er mit dem Diplom-Landwirt und dem Doktor der Landwirtschaft abgeschlossen hat. Seit 15 Jahren ist er der Verwalter des 5000 Morgen großen Gutes Gülzow in Lauenburg."[1]

In der Landtagswahl 1950 trat er vermutlich nicht wieder an, da er 1949 Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses wurde.

Untersuchungsausschuss

Die CDU stellte am 20. Juni 1949 einen Dringlichkeitsantrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, "der die Aufgabe hat, das sich aus dem Versuch der Anpachtung des Schönningstedter Hofes durch den bisherigen Sonderbeauftragten für die Bodenreform, Abg. Dr. Müller (SPD) ergebende Material zu prüfen." In der Begründung wurde angeführt, es habe "dieser in der Presse erörterte Vorfall insbesondere unter den Landwirten, Siedlungsbewerbern und Flüchtlingen starke Beunruhigung und Zweifel an der korrekten Durchführung der Bodenreform in Schleswig-Holstein hervorgerufen."[2]

Die Dringlichkeit wurde befürwortet (mit welcher Mehrheit, lässt sich aus dem Protokoll nicht ersehen). In den Ausschuss wurden von der SPD die Abgeordneten Heinz Adler, Wilhelm Gülich und Hubert Hundt entsandt, von der CDU die Abgeordneten Friedrich Wilhelm Lübke, Peter Jensen und Max Emcke, vom SSW der Abgeordnete Christian Mahler. Den Vorsitz übernahm Max Emcke. Die SPD sah in diesem Antrag ein Wahlkampfmanöver, das eigentlich die von der CDU scharf bekämpfte Bodenreform treffen sollte, wollte aber die - ihrer Auffassung nach haltlosen - Vorwürfe möglichst zügig geklärt sehen und stimmte deswegen auch der nicht den Mehrheitsverhältnissen entsprechenden Zusammensetzung zu.[3]

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses gab am 25. Oktober 1949 den Abschlussbericht, aus dem der ganze Vorgang noch einmal deutlich wird:

"Am 26. 2. 1949 pachtete der Abg. Dr. Müller von dem Fürsten von Bismarck vom Gute Schönau den Hof Schönnningstedt[4] [sic] zur Bildung eines selbständigen Betriebes in Größe von ca. 85 ha. Herr Dr. Müller war damals parlamentarischer Vertreter des Ministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und Sonderbeauftragter für die Bodenreform. Der Vertrag wurde auf 18 Jahre abgeschlossen, und zwar mit Wirkung vom 1. 7. 1949 ab. Im Paragraphen 12 des Vertrages war bestimmt, daß für den Fall, daß Teile des Pachtobjektes für Bau- oder Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden sollten, diese aus der Pacht zu entlassen seien. Der Vertrag wurde vom Kreislandwirtschaftsamt in Bad Oldesloe am 10. 3. 1949 genehmigt. Während das Kulturamt in Lübeck nach den Akten der Meinung ist, daß das Kreislandwirtschaftsamt der Übung entsprechend vorher den Bürgermeister und Ortsbauernvorsteher hätte anhören sollen, was nicht geschah, sind der Regierungsvertreter und einige Mitglieder des Untersuchungsausschusses der Ansicht, daß dazu eine Verpflichtung nicht bestand, da das KreisIandwirtschaftsamt nur über die persönliche und fachliche Eignung zu entscheiden habe. Am 8. 4. 1949 reichte Dr. Müller den Pachtvertrag beim Kulturamt in Lübeck mit dem Antrage auf Genehmigung ein. Das Kulturamt nahm am 29. 4. eine Ortsbesichtigung vor und teilte am darauffolgenden Tage dem Fürsten von Bismarck mit, daß Verkäufe vom Gute Schönau, die mit der Stadt Harnburg geplant waren, die Bildung eines Restgutes, die Pachtung von Dr. Müller und die Befriedigung des Anliegerbedarfs der Gemeinden Schönningstedt und Ohe planerisch und wirtschaftlich in engem Zusammenhang stünden und daher der ganze Fragenkomplex vorerst geklärt werden müsse. Gleichzeitig forderte es die Gemeinden Ohe und Schönningstedt zur Anmeldung des Anliegerbedarfs auf.

Am 3. 6. 49 setzte das Kulturamt in Lübeck Termin zur Erörterung des Anliegerbedarfs der Gemeinde Schönningstedt an. Die Kreisbauernkammer und der Vertreter der Kreisbauernschaft, die Vertreter der Gemeinde und der Leiter des Beratungsringes waren hinzugezogen. Sie erhoben Einwendungen gegen die geplante Aufteilung des Gutes Schönau nach der Richtung, daß fast keiner der bäuerlichen Besitzer des Dorfes eine Hauskoppel hätte, so daß eine Flurbereinigung nötig sei, die zum Ziel haben müßte, einen Teil der im Westen der Gemarkung liegenden Wirtschaftsflächen in Richtung des bisherigen Gutes Schönau zu verlagern, so daß eine etwas zentrale Lage des Dorfes zu der Feldmark geschaffen werde, um die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu verbessern. Es sei ferner die Schaffung von Hauskoppeln notwendig. Das auf diese Weise im Westen dann freiwerdende Land eigne sich für die Begründung mehrerer Siedlungen. Es seien in der Gemeinde Schönningstedt bereits zugelassene Bewerber für die bäuerlichen Siedlungen vorhanden. Am 16. 6. 49 erhob das Kulturamt demgemäß Bedenken gegen die Größe der Pachtfläche. Die Genehmigung ist bisher nicht erteilt.

Der Abg. Dr. Müller ist von Beruf Diplom-Landwirt und bewirtschaftet seit 16 Jahren als Verwalter das Gut Gülzow, das in der Nachbarschaft des Gutes Schönau Hegt. Er gilt als hochqualifizierter Landwirt und erfreut sich allgemeiner Beliebtheit. Seine Stellung gab er mit dem 30. 6. 49 auf, um sich eine neue Existenz zu schaffen. Die Verhandlungen wegen der Pachtung wurden gegen Ende 1948 eingeleitet, als sein Ausscheiden als Verwalter von Gülzow feststand. Es ist festgestellt, daß zur Zeit des Abschlusses des Pachtvertrages im Ministerium noch keine anderen Bewerber aufgetreten waren und daß, wenn heute die Anliegerwünsche befriedigt werden, noch 50 ha der Pachtung übrig bleiben. Als Dr. Müller nach Abschluß des Pachtvertrages vom Ortsbauernvorsteher zu einer Verhandlung eingeladen wurde, wo ihm die Forderungen der Anlieger bekanntgegeben wurden, ist er den Forderungen nicht entgegengetreten, sondern hat erklärt, daß hierüber zu entscheiden Sache des Kulturamtes sei. Der Ausschuß ist auf Grund dieses Sachverhaltes zu folgendem einstimmigen Ergebnis gelangt:

Herr Dr. Müller hat bei Abschluß des Pachtvertrages vom 26. 2. 49 weder ungesetzlich noch unmoralisch gehandelt, sondern sich politisch ungeschickt verhalten[5]. Selbst wenn es nämlich, worauf er immer wieder hingewiesen hat, an sich Sache des Kulturamtes Lübeck war, im Genehmigungsverfahren Anliegerwünsche zu prüfen und darüber zu entscheiden, so ist der Ausschuß doch der Ansicht, daß seine exponierten Stellungen als parlamentarischer Vertreter des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Sonderbeauftragter für die Bodenreform ihn hätten veranlassen sollen, von sich aus vor Abschluß des Vertrages am 26. 2. 49 an Ort und Stelle die Anliegerwünsche zu sondieren."[6]

Eine Aussprache wurde nicht gewünscht.

Schon in der Debatte um die Dringlichkeit hatte der mittlerweise parteilose Erich Arp, seinerzeit SPD-Landwirtschaftsminister, sich für Karl Müller eingesetzt. Er erläuterte, dass dieser zweimal seine berufliche Stellung angesichts gesellschaftlicher Erfordernisse aufgegeben habe, einmal, weil er als Kreislandwirtschaftsrat im Kreis Herzogtum Lauenburg gebraucht wurde, wo er "einer der anerkanntesten Landwirte gerade auf dem Gebiet der weiteren Steigerung dieses Produktionszweiges [Hackfrüchte] war", zum anderen, um in der Landtagswahl 1947 für die SPD anzutreten. Nach seiner Wahl griff die "Bestimmung der Militärregierung, daß Kandidaten, soweit sie gewählt waren, und ein Amt im öffentlichen Dienst bekleideten, dasselbe aufgeben mußten. Wir waren zunächst der Auffassung, daß das Amt eines Kreislandwirtschaftsrates nicht darunter fallen würde. Dr. Müller hat seinerzeit also zum zweiten Mal seine Berufsstellung für sein politisches Ehrenamt aufgeben müssen. Und wir haben auch da, auch ich persönlich, ihm zugeredet, weil es uns darauf ankam, hier im Landtag nicht Theorie in der Agrarpolitik" zu treiben, sondern praktische "Fortschritte zu erzielen".

Sein - Arps - Interesse sei früh gewesen, "ihm wieder Boden unter den Füßen zu geben, ganz gleich in welcher Form", d.h., er habe die Notwendigkeit gesehen, einem Menschen wie Karl Müller wieder eine langfristige berufliche Perspektive zu verschaffen, die er für seine "im allgemeinen Interesse liegende politische Arbeit" aufgegeben habe. Die Übernahme von Hof Schönningstedt sei dabei als eine im Rahmen der Bodenreform geplante und notwendige Form der "Zwischenbewirtschaftung" aufzufassen.[7]

Noch in der Landtagsdiskussion über den Untersuchungsausschuss Kieler Nachrichten läßt sich die Verbitterung, die dieser Vorgang bei der SPD hinterließ, an einem Beitrag von Andreas Gayk nachvollziehen:

"Meine Damen und Herren, auf diese [vom politischen Gegner eingeforderte] Vornehmheit, da haben wir Sozialdemokraten vergeblich gewartet, als der gute Ruf der Sozialdemokratie in Frage stand! [...] Damals ist keiner hier in diesem Hause oder in der Öffentlichkeit vorgetreten, um sich schützend vor eine Partei oder auch schützend vor einen Abgeordneten zu stellen, die wider besseres Wissen öffentlich immer wieder in den Schmutz gezogen worden sind. [...] Und niemand hat sich bisher entschuldigt, als der Abgeordnete Dr. Müller beispielsweise wider besseres Wissen öffentlich verleumdet worden ist!"[8]

Literatur & Links

Einzelnachweise