Landesvorstand
Aus SPD Geschichtswerkstatt
Der Landesvorstand leitet den Landesverband und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesparteitages verantwortlich. Der oder die von ihm Beauftragten können Berichte der nachgeordneten Organisationsgliederungen anfordern. Sie haben das Recht, an allen Zusammenkünften der nachgeordneten Organe beratend teilzunehmen und bei Differenzen, die die zuständigen Organe handlungsunfähig machen, eine Entscheidung herbeizuführen.
Der Landesvorstand wird alle zwei Jahre auf einem ordentlichen Landesparteitag gewählt.