Landesvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Oktober 2013, 00:24 Uhr
Der Landesvorstand leitet den Landesverband und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesparteitages verantwortlich. Der oder die von ihm Beauftragten können Berichte der nachgeordneten Organisationsgliederungen anfordern. Sie haben das Recht, an allen Zusammenkünften der nachgeordneten Organe beratend teilzunehmen und bei Differenzen, die die zuständigen Organe handlungsunfähig machen, eine Entscheidung herbeizuführen.
Der Landesvorstand wird alle zwei Jahre auf einem ordentlichen Landesparteitag gewählt.
Geschichte
Bis 1964 hieß der Landesverband "Bezirksverband". Entsprechend hießen die die Ämter zum Beispiel "Bezirksvorsitzender" statt "Landesvorsitzender" und "Bezirkssekretär" statt "Landesgeschäftsführer". Die Stellvertreter hießen 2. und 3. Vorsitzender.