Maifeiertag (1. Mai)

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Der 1. Mai oder Maifeiertag, auch Tag der Arbeit, wurde 1889 als Internationaler Kampftag der Arbeiterbewegung beschlossen und wird seit 1890 begangen.

Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als "Kampftag der Arbeiterbewegung" ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser "Protest- und Gedenktag" mit Massenstreiks und Massendemonstrationen für eine internationale Arbeitsschutzgesetzgebung, für den 8-Stunden-Tag und für den Völkerfrieden in der ganzen Welt begangen.

"Die ersten Maifeiern fanden als Abendveranstaltungen statt. Später drängte man immer stärker darauf, den Tag durch Arbeitsruhe zu feiern, obwohl die Aufforderung dazu als strafbar galt und mancher Arbeiter am Tage nach dem 1. Mai gemaßregelt wurde. Als der Arbeitstag für erwachsene Arbeiterinnen auf 11 Stunden, für Jugendliche auf 10 Stunden begrenzt wurde, das Nachtarbeitsverbot und das Verbot der Fabrikarbeit von schulpflichtigen Kindern Gesetz wurden, erblickten die Sozialdemokraten darin Erfolge ihres Kampfes."[1]

Der 1. Mai in Kiel

Einzelnachweise

  1. Osterroth, Franz: 100 Jahre Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein. Ein geschichtlicher Überblick (Kiel o. J. [1963]), Seite 28