3. Wahlperiode 1954-1958: Unterschied zwischen den Versionen
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== Rechenschaftsbericht 1955-1957 == | |||
"Seit der Neuwahl im Jahre 1954 ist die Sozialdemokratische Partei mit 25 von 69 Abgeordneten im Schleswig—Holsteinischen Landtag vertreten, Sie befindet sich also in der Minderheit und steht einer Koalition, bestehend aus CDU, BHE und FDP, gegenüber. Die Oppositionsstellung der Fraktion bedeutet nun nicht etwa, daß sie ihre Aufgabe in einem ständigen Negieren erblickte, sondern sie hat bei allen Fragen stets das Interesse des Landes Schleswig-Holstein und seiner Bevölkerung in den Vordergrund gestellt. Die Fraktion hat an allen gesetzgeberischen Arbeiten mitgewirkt und sich nach besten Kräften bemüht, die Gesetze mit ihren Gedankengängen zu durchsetzen, Das ist in vielen Fällen in großem Maße, in anderen Fällen mit weniger Erfolg geschehen, Daraus ergibt sich, daß bei vielen wichtigen Gesetzen die Fraktion ihre Zustimmung gegeben hat. In der Berichtszeit wurden vom Landtag insgesamt 54 Gesetze verabschiedet. Diese Gesetze waren nicht immer von großer Bedeutung, es handelte sich oft um Ausführungsgesetze zu Bundesrahmengesetzen, teils auch um geringe Änderung bestehender Gesetze.[…]"<ref>Rechenschaftsbericht 1955-1957</ref> | |||
== Fraktion == | == Fraktion == |
Version vom 8. September 2017, 23:38 Uhr
Nach der Landtagswahl 1954 blieb die SPD in der Opposition. Es regierte eine Koalition aus CDU, BHE und FDP. Fraktionsvorsitzender ist Wilhelm Käber.
Rechenschaftsbericht 1955-1957
"Seit der Neuwahl im Jahre 1954 ist die Sozialdemokratische Partei mit 25 von 69 Abgeordneten im Schleswig—Holsteinischen Landtag vertreten, Sie befindet sich also in der Minderheit und steht einer Koalition, bestehend aus CDU, BHE und FDP, gegenüber. Die Oppositionsstellung der Fraktion bedeutet nun nicht etwa, daß sie ihre Aufgabe in einem ständigen Negieren erblickte, sondern sie hat bei allen Fragen stets das Interesse des Landes Schleswig-Holstein und seiner Bevölkerung in den Vordergrund gestellt. Die Fraktion hat an allen gesetzgeberischen Arbeiten mitgewirkt und sich nach besten Kräften bemüht, die Gesetze mit ihren Gedankengängen zu durchsetzen, Das ist in vielen Fällen in großem Maße, in anderen Fällen mit weniger Erfolg geschehen, Daraus ergibt sich, daß bei vielen wichtigen Gesetzen die Fraktion ihre Zustimmung gegeben hat. In der Berichtszeit wurden vom Landtag insgesamt 54 Gesetze verabschiedet. Diese Gesetze waren nicht immer von großer Bedeutung, es handelte sich oft um Ausführungsgesetze zu Bundesrahmengesetzen, teils auch um geringe Änderung bestehender Gesetze.[…]"[1]
Fraktion
- Heinz Adler, nachgerückt am 9. November 1954 für Andreas Gayk
- Alfred Ahrens
- Rudolf Basedau
- Anna Brodersen
- Paul Bromme
- Walter Damm
- Heinrich Fischer
- Hermann Franck
- Andreas Gayk, verstorben am 1. Oktober 1954
- Otto Gramcko
- Detlef Haase
- Wilhelm Käber
- Eugen Lechner
- Elly Linden
- Erwin Lingk
- Hermann Lüdemann
- Hermann Meyn, nachgerückt am 8. November 1956 für Heinrich Wilckens
- Otto Müller, ausgeschieden am 3. November 1955
- Karl Panitzki
- Karl Ratz
- Erwin Riegel
- Hans Schwichtenberg
- Hermann Schwieger, nachgerückt am 12. Dezember 1955 für Otto Müller
- Heinrich Sellmann
- Kurt Semprich
- Wilhelm Siegel
- Gerhard Strack
- Heinrich Wilckens, ausgeschieden am 30. September 1956
1. Ernannter Landtag (1946) | 2. Ernannter Landtag (1946–1947) | 1. Wahlperiode (1947–1950) | 2. Wahlperiode (1950–1954) | 3. Wahlperiode (1954–1958) | 4. Wahlperiode (1958–1962) | 5. Wahlperiode (1962–1967) | 6. Wahlperiode (1967–1971) | 7. Wahlperiode (1971–1975) | 8. Wahlperiode (1975–1979) | 9. Wahlperiode (1979–1983) | 10. Wahlperiode (1983–1987) | 11. Wahlperiode (1987–1988) | 12. Wahlperiode (1988–1992) | 13. Wahlperiode (1992–1996) | 14. Wahlperiode (1996–2000) | 15. Wahlperiode (2000–2005) | 16. Wahlperiode (2005–2009) | 17. Wahlperiode (2009–2012) | 18. Wahlperiode (2012–2017) | 19. Wahlperiode (2017–2022) | 20. Wahlperiode (2022-2027)
- ↑ Rechenschaftsbericht 1955-1957