Kreisverband: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Mai 2020, 08:51 Uhr

[[Datei:{{#setmainimage:Schleswig-Holstein rot.jpg}}|thumb|right|280px|Schleswig-Holstein mit den Grenzen der Kreise]] Der Kreisverband ist im Landesverband Schleswig-Holstein die Gliederungsebene zwischen Ortsvereinen und Landesverband. Er entspricht dem Unterbezirk in anderen Bundesländern.

Satzung

Laut § 8 (1) des SPD-Organisationsstatuts gliedert sich die SPD in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke.

§ 2 der aktuellen Landessatzung legt fest: "(1) Die Kreisverbände sind Unterbezirke im Sinne des Organisationsstatuts. [...] (2) Ein Kreisverband soll das Gebiet des entsprechenden politischen Kreises umfassen."

Liste der Kreisverbände

Die SPD Schleswig-Holstein ist aktuell unterteilt in 15 Kreisverbände, die den politischen Kreisen bzw. kreisfreien Städten entsprechen:

Vorgeschichte

Wiedergründung 1945

Hauptartikel: Wiedergründung der SPD Schleswig-Holstein Nach der Befreiung von der Nazi-Diktatur wurden ab September 1945 die 21 Kreisvereine aus der Zeit der Weimarer Republik neu gegründet und in zunächst sechs Unterbezirken zusammengefasst:

Dies wurde später angepasst, als die politische Struktur des neuen Bundeslandes feststand.

Kreisgebietsreform 1970

Hauptartikel: Kreisreform In der Kreisreform der Jahre 1970 und 1974 wurde eine Reihe Kreise zu größeren Kreisen zusammengelegt. Die SPD folgte dieser Neuorganisation und passte seine Kreisverbände an. Diese Neuordnung gilt bis heute.

Quellen

  1. vgl. Schilf, Ulrich / Schulte, Rolf / Weber, Jürgen / Wilke, Uta: Der Wiederaufbau der SPD nach dem Krieg, in: Demokratische Geschichte 3(1988), S. 548