Landesvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. November 2016, 02:38 Uhr
Der Landesvorstand leitet den Landesverband und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesparteitages verantwortlich.
Von ihm Beauftragte können Berichte der nachgeordneten Organisationsgliederungen anfordern. Sie haben das Recht, an allen Zusammenkünften der nachgeordneten Organe beratend teilzunehmen und bei Differenzen, die die zuständigen Organe handlungsunfähig machen, eine Entscheidung herbeizuführen.
Der Landesvorstand wird alle zwei Jahre von einem ordentlichen Landesparteitag gewählt.
Geschichte
→ Hauptartikel: Landesverband
Bis 1959 hieß der Landesverband "Bezirksverband". Entsprechend wurden die Ämter bezeichnet, zum Beispiel "Bezirksvorsitzender" statt "Landesvorsitzender" und "Bezirkssekretär" statt "Landesgeschäftsführer". Die Stellvertreter hießen 2. und 3. Vorsitzender.
Der letzte Bezirksvorstand vor der Zerschlagung durch die Nationalsozialisten wurde 1932 gewählt: Bezirksvorsitzender war Willy Verdieck, sein Stellvertreter Richard Hansen, hauptamtlicher Bezirkskassierer Paul Andratschke, Beisitzerinnen Toni Jensen und Louise Schroeder. Als Vertreter der Unterbezirke gehörten Louis Biester, Paul Bugdahn (Altona), Paul Dölz, Friedrich Hansen, Karl Langebeck, Ernst Pusch und Wilhelm Schweizer (Kiel) dem Bezirksvorstand an.