Landesvorstand
Der Landesvorstand leitet den Landesverband und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesparteitages verantwortlich.
Von ihm Beauftragte können Berichte der nachgeordneten Organisationsgliederungen anfordern. Sie haben das Recht, an allen Zusammenkünften der nachgeordneten Organe beratend teilzunehmen und bei Differenzen, die die zuständigen Organe handlungsunfähig machen, eine Entscheidung herbeizuführen.
Der Landesvorstand wird alle zwei Jahre von einem ordentlichen Landesparteitag gewählt.
Der Landesgeschäftsführer (eine Frau gab es in dieser Funktion bisher noch nicht) ist heute nicht Teil des Landesvorstandes, sondern von diesem hauptamtlich angestellt; die Funktion wird aus Gründen der Vollständigkeit hier genannt.
Geschichte
→ Hauptartikel: Landesverband
Bis 1959 hieß der Landesverband "Bezirksverband". Entsprechend wurden die Ämter bezeichnet, zum Beispiel "Bezirksvorsitzender" statt "Landesvorsitzender" und "Bezirkssekretär" statt "Landesgeschäftsführer". Die Stellvertreter hießen 2. und 3. Vorsitzender.
Der letzte Vorstand des Bezirksverbandes vor der Zerschlagung durch die Nationalsozialisten wurde am 3. April 1932 gewählt: Bezirksvorsitzender war Willy Verdieck, sein Stellvertreter Richard Hansen, hauptamtlicher Bezirkskassierer Paul Andratschke, Beisitzerinnen Toni Jensen und Louise Schroeder. Als Vertreter der Unterbezirke gehörten Louis Biester, Paul Bugdahn (Altona), Paul Dölz, Friedrich Hansen, Karl Langebeck, Ernst Pusch und Wilhelm Schweizer (Kiel) dem Bezirksvorstand an.
Landesvorstände und Geschäftsführung seit 1945
Einzelnachweise
- ↑ So Holger Martens: Die Geschichte der SPD in Schleswig-Holstein 1945-1959 (Malente 1998) ISBN 3-933862-24-8 S. 549
- ↑ Martens: Geschichte, S. 550.
- ↑ Martens: Geschichte, S. 550.